Das Mietniveau steigt in vielen Regionen rasant. Doch Mieter müssen sich nicht alles bieten lassen. Die Finanztest-Checkliste hilft Mietern zu erkennen, ob der Vermieter überhaupt mehr verlangen darf. Ein Musterbrief zeigt, wie Mieter kurz und prägnant auf unzulässige Erhöhungsverlangen reagieren. Für alle, die den Konflikt mit dem Vermieter scheuen, erklären die Finanztest-Experten, wie Mietparteien zu einem Kompromiss finden können.
Erhöhung nur einmal im Jahr zulässig
Jedes Jahr verschicken Vermieter über eine Million Briefe, in denen sie von ihren Mietern die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen. Vermieter haben das Recht, die Miete regelmäßig anzuheben. Frühestens jedoch ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung darf der Vermieter den Mieter wieder anschreiben. Entscheidend ist, ab wann der Mieter die letzte Erhöhung zahlen musste. Es kommt auf den genauen Tag an.
Ausreichende Begründung muss gegeben sein
Vermieter müssen Begründungen liefern, wenn sie eine höhere Miete fordern: Sie können auf einen Mietspiegel verweisen, die Auskunft aus einer Mietdatenbank heranziehen, ein begründetes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorlegen, oder sie nennen die Miete für mindestens drei vergleichbare Wohnungen.
Zwei Monate Zeit zum Prüfen
Ob die Gründe stimmen, ist zunächst egal. Steht im Vermieterschreiben, worauf sich die Erhöhung stützt, muss der Mieter sich damit auseinandersetzen. Mieter haben ab Ende des laufenden Monats nach Zugang des Schreibens zwei Monate Zeit, es zu prüfen. Nicht immer steht den Vermietern mehr Geld zu.
Formal unwirksame Schreiben ignorieren
Mieter sollten eine Forderung zunächst auf ihre Wirksamkeit prüfen. Erfüllt der Brief des Vermieters bereits einige formale Kriterien nicht, ist das gesamte Mieterhöhungsverlangen ungültig. Beispiel: Der Vermieter hat das Schreiben nur an einen von mehreren Mietern gerichtet. Mieter müssen dann nichts unternehmen. Solange der Vermieter seinen Fehler nicht bemerkt und korrigiert hat, bleibt es bei der alten Miete.
Bremse für Mieterhöhungen
Es gibt Grenzen für Erhöhungen. Die wichtigste: Der Vermieter darf nur so viel Geld verlangen, wie andere Mieter für eine vergleichbare Wohnung in derselben Gegend zu zahlen bereit sind. Orientierung bieten Mietspiegel. Mehr als diese „ortsübliche Vergleichsmiete“ steht dem Vermieter nicht zu. Außerdem gilt eine so genannte Kappungsgrenze: Die Grundmiete – also die Miete ohne Betriebskosten – darf in drei Jahren um höchstens 20 Prozent erhöht werden. Wo Mangel an bezahlbarem Wohnraum herrscht, dürfen die Landesregierungen seit diesem Sommer Gebiete ausweisen, in denen die Miete nur um 15 Prozent steigen darf. Im September 2013 gab es solche Mietbremsverordnungen beispielsweise für Hamburg, Berlin und München (den aktuellen Stand finden Sie auf unserer Überblicksseite Mietpreisbremsen).
Vermieter kann klagen
Ohne Zustimmung des Mieters steht dem Vermieter keine Mieterhöhung zu. Er kann aber auf die Zustimmung klagen. Mieter sollten nach rechtskräftiger Verurteilung ihren Mietrückstand umgehend und spätestens innerhalb von zwei Monaten begleichen. Sonst droht ihnen die Kündigung wegen Zahlungsverzugs.